In Mietwohnungen kann es immer wieder zu verschiedenen Problemen kommen, die man als Mieter nicht selbst lösen kann. Ein häufiges Problem ist eine verstopfte Abflussleitung. Doch wer ist dafür verantwortlich, die Reinigung oder Reparatur des Abflusses zu bezahlen?
In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen als Ihr Rohr- und Kanalprofi in Bremen, Oldenburg und Delmenhorst, wer für die Kosten aufkommt und was Sie als Mieter vermeiden sollten. Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, Ihre erste Adresse für Kanalreinigung und Abflussreinigung in Bremen, klärt auf!
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer verstopften Abflussleitung in der Mietwohnung muss schnell gehandelt werden, um Schäden zu vermeiden.
- In der Regel ist der Vermieter für die Kosten der Abflussreinigung verantwortlich, sofern der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
- Es empfiehlt sich, bei Problemen mit der Abflussleitung immer eine Fachkraft wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, zu kontaktieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Wenn der Abfluss verstopft ist, muss der Vermieter informiert werden. Dieser ist dann dafür verantwortlich, eine Rohrreinigungsfirma wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, zu beauftragen, um den Schaden fachgerecht zu beheben. Allerdings können im Mietvertrag auch andere Vereinbarungen getroffen werden, die den Mieter in die Pflicht nehmen. Es ist also immer ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.
Wer zahlt die Reinigung?
Wenn die Abflussverstopfung aufgrund von Verkalkungen oder Verschmutzungen entstanden ist, ist der Vermieter in der Regel für die Kosten der Abflussreinigung verantwortlich. Sollte die Verstopfung jedoch auf unsachgemäße Nutzung durch die Mieter zurückzuführen sein, kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter übertragen.
Rechtliche Grundlagen & Urteile
Die rechtliche Grundlage bildet § 535 BGB. Demnach sind Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch ein funktionierendes Rohrsystem.
Eine Kostenübernahme durch Mieter kommt insbesondere dann infrage, wenn eine schuldhafte Verursachung vorliegt (§ 280 BGB).
Relevante Gerichtsurteile:
- AG Köln (Az. 222 C 19/09): Mieter müssen zahlen, wenn Hygieneartikel oder Fremdkörper die Verstopfung verursacht haben.
- LG Berlin (Az. 67 S 257/12): Vermieter tragen die Kosten bei altersbedingten Rohrablagerungen.
- AG Hamburg: Regelmäßige Verstopfungen ohne Fehlverhalten fallen in die Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Diese Urteile zeigen: Entscheidend ist immer die Ursache der Verstopfung.
Kostenaufteilung bei wiederkehrenden Verstopfungen
In Mehrfamilienhäusern ist die Situation komplexer, insbesondere bei wiederkehrenden Problemen.
Grundsätzlich gilt:
- Gemeinschaftsleitungen: Vermieter oder Hausverwaltung zuständig
- Einzelne Nutzungseinheit: verursachende Mietpartei zahlt
- Umlage über Nebenkosten: nur bei vertraglicher Regelung möglich
Die Hausverwaltung spielt eine zentrale Rolle, wenn mehrere Wohneinheiten betroffen sind. Sie koordiniert:
- Ursachenanalyse
- Beauftragung von Fachfirmen
- Kostenverteilung
Ein Blick in den Mietvertrag ist entscheidend, da hier Regelungen zur Kostenverteilung festgelegt sein können.
DIY vs. professionelle Rohrreinigung
Viele Mieter greifen zunächst zu Do-it-yourself-Lösungen. Diese sind jedoch mit Risiken verbunden.
Typische DIY-Methoden:
- chemische Abflussreiniger
- Saugglocke oder Spirale
- Hausmittel wie Essig und Natron
Risiken:
- Beschädigung der Rohrleitungen
- Verlagerung der Verstopfung
- Umweltbelastung
Vorteile der professionellen Reinigung durch KanalHarry:
- Einsatz moderner Kameratechnik
- nachhaltige Beseitigung der Ursache
- Vermeidung von Folgeschäden
Wir empfehlen daher, frühzeitig Fachpersonal einzuschalten.
Was sollte man als Mieter vermeiden?
Als Mieter sollte man unbedingt vermeiden, selbst eine Reinigung der Abflussleitung durchzuführen, da dies zu weiteren Schäden führen kann. So kann zum Beispiel durch den Einsatz von aggressiven Chemikalien die Rohrleitung beschädigt werden, was später zu einer aufwendigen Sanierung führen kann. Auch das Verwenden von Gegenständen wie Draht oder anderen Werkzeugen kann das Rohr beschädigen und den Schaden verschlimmern. Stattdessen sollten Sie zeitnah eine professionelle Rohrreinigung bei einem Fachbetrieb beauftragen.
Wann muss ein Notdienst gerufen werden?
In manchen Fällen kann es notwendig sein, einen Notdienst wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, zu rufen, wenn der Abfluss in der Mietwohnung verstopft ist. Wenn das Wasser nicht mehr abläuft, ist beispielsweise schnelles Handeln gefragt, um größere Schäden zu vermeiden. Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, steht Ihnen in Bremen, Oldenburg und Delmenhorst rund um die Uhr zur Verfügung und ist schnell vor Ort, um den Schaden zu beheben.
Fazit
Eine verstopfte Abflussleitung kann in einer Mietwohnung schnell zu einem Problem werden. Wer für die Reinigung verantwortlich ist und wer die Kosten trägt, ist jedoch nicht immer klar. Hier ist es wichtig, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. In jedem Fall sollten Sie jedoch schnell handeln und einen professionellen Rohrreinigungsdienst beauftragen, um die Verstopfung fachgerecht und ohne Folgeschäden zu beseitigen.

