In Mietwohnungen kann es immer wieder zu verschiedenen Problemen kommen, welche man als Mieter oder Mieterin nicht selbst lösen kann. Ein häufiges Problem ist eine verstopfte Abflussleitung. Doch wer ist dafür verantwortlich, die Reinigung oder Reparatur des Abflusses zu bezahlen? In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen als Ihr Rohr- und Kanalprofi in Bremen, Oldenburg und Delmenhorst, wer für die Kosten aufkommt und was Sie als Mieter und Mieterinnen vermeiden sollten. Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi, Ihre erste Adresse für Kanalreinigung und Abflussreinigung in Bremen, klärt auf!
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wer ist verantwortlich?
- Wer zahlt die Reinigung?
- Was sollte man als Mieter oder Mieterin vermeiden?
- Wann muss ein Notdienst gerufen werden?
- Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer verstopften Abflussleitung in der Mietwohnung muss schnell gehandelt werden, um Schäden zu vermeiden.
- In der Regel ist der Vermieter bzw. die Vermieterin für die Kosten der Abflussreinigung verantwortlich, sofern der Mieter oder die Mieterin nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
- Es empfiehlt sich, bei Problemen mit der Abflussleitung immer eine Fachkraft wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi zu kontaktieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Wenn der Abfluss verstopft ist, muss der Vermieter bzw. die Vermieterin informiert werden. Dieser oder diese ist dann dafür verantwortlich, eine Rohrreinigungsfirma wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi zu beauftragen, um den Schaden fachgerecht zu beheben. Allerdings können im Mietvertrag auch andere Vereinbarungen getroffen werden, die den Mieter bzw. die Mieterin in die Pflicht nehmen. Es ist also immer ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin zu halten.
Wer zahlt die Reinigung?
Wenn die Abflussverstopfung aufgrund von Verkalkungen oder Verschmutzungen entstanden ist, ist der Vermieter bzw. die Vermieterin in der Regel für die Kosten der Abflussreinigung verantwortlich. Sollte die Verstopfung jedoch auf unsachgemäße Nutzung durch die Mieter und Mieterinnen zurückzuführen sein, kann der Vermieter bzw. die Vermieterin die Kosten auf die Mieter und Mieterinnen übertragen.
Was sollte man als Mieter oder Mieterin vermeiden?
Als Mieter und Mieterinnen sollte man unbedingt vermeiden, selbst eine Reinigung der Abflussleitung durchzuführen, da dies zu weiteren Schäden führen kann. So kann zum Beispiel durch den Einsatz von aggressiven Chemikalien die Rohrleitung beschädigt werden, was später zu einer aufwendigen Sanierung führen kann. Auch das Verwenden von Gegenständen wie Draht oder anderen Werkzeugen kann das Rohr beschädigen und den Schaden verschlimmern. Stattdessen sollten Sie zeitnah eine professionelle Rohrreinigung bei einem Fachbetrieb beauftragen.
Wann muss ein Notdienst gerufen werden?
In manchen Fällen kann es notwendig sein, einen Notdienst wie Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi zu rufen, wenn der Abfluss in der Mietwohnung verstopft ist. Wenn das Wasser nicht mehr abläuft, ist beispielsweise schnelles Handeln gefragt, um größere Schäden zu vermeiden. Kanalharry, Ihr Rohr- und Kanalprofi steht Ihnen in Bremen, Oldenburg und Delmenhorst rund um die Uhr zur Verfügung und ist schnell vor Ort, um den Schaden zu beheben.
Fazit
Eine verstopfte Abflussleitung kann in einer Mietwohnung schnell zu einem Problem werden. Wer für die Reinigung verantwortlich ist und wer die Kosten trägt, ist jedoch nicht immer klar. Hier ist es wichtig, den Mietvertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin zu halten. In jedem Fall sollten Sie jedoch schnell handeln und einen professionellen Rohrreinigungsdienst beauftragen, um die Verstopfung fachgerecht und ohne Folgeschäden zu beseitigen.